Cromax Nekretnine

Preisliste

PREISLISTE FÜR IMMOBILIENVERMITTLUNGSDIENSTLEISTUNGEN

CROMAX NEKRETNINE

Gewerbebetrieb für Immobiliengeschäfte, Inhaber Matija Blažon
Varaždin, Trg kralja Tomislava 4

Gültig ab: 7. Juli 2026

Diese Preisliste ist Bestandteil des Immobilienvermittlungsvertrags, der zwischen CROMAX NEKRETNINE, Gewerbebetrieb für Immobiliengeschäfte, Inhaber Matija Blažon, Varaždin, Trg kralja Tomislava 4 (im Folgenden: Vermittler) und dem Auftraggeber geschlossen wird.

Die Höhe der Vermittlungsprovision wird im Vermittlungsvertrag gemäß dieser Preisliste, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Gesetz über die Immobilienvermittlung festgelegt.

I. VERMITTLUNGSPROVISIONEN

1. Vermittlung beim Verkauf einer Immobilie

Wenn der Verkäufer Auftraggeber des Vermittlers ist:

  • Vermittlungsprovision: bis zu 3% des vereinbarten Kaufpreises.

  • Mindestprovision: 1.000,00 EUR.

  • Ausnahmsweise kann die Provision aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber als fester Geldbetrag vereinbart werden.

2. Vermittlung beim Kauf einer Immobilie

Wenn der Käufer Auftraggeber des Vermittlers ist:

  • Vermittlungsprovision: bis zu 3% des vereinbarten Kaufpreises.

  • Mindestprovision: 1.000,00 EUR.

  • Ausnahmsweise kann die Provision aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber als fester Geldbetrag vereinbart werden.

3. Vermittlung bei der Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie

Wenn der Vermieter bzw. Verpächter Auftraggeber des Vermittlers ist:

  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten: 100% einer Monatsmiete bzw. Monatspacht;

  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von 36 Monaten oder länger: 150% einer Monatsmiete bzw. Monatspacht.

4. Vermittlung bei der Anmietung oder Pacht einer Immobilie

Wenn der Mieter bzw. Pächter Auftraggeber des Vermittlers ist:

  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten: 100% einer Monatsmiete bzw. Monatspacht;

  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von 36 Monaten oder länger: 150% einer Monatsmiete bzw. Monatspacht.

II. VERMITTLUNG FÜR BEIDE AUFTRAGGEBER

Der Vermittler darf für beide Vertragsparteien nur dann tätig werden, wenn mit jeder Partei ein gesonderter Vermittlungsvertrag abgeschlossen wurde.

Eine Vermittlungsprovision darf ausschließlich von einer Person erhoben werden, mit der ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen wurde.

Kauf, Verkauf und Tausch

Der maximale Gesamtbetrag der Vermittlungsprovisionen, den der Vermittler von allen Auftraggebern für dieselbe Immobilie erheben darf, beträgt 6% des vereinbarten Kaufpreises bzw. des Wertes des Rechtsgeschäfts.

Wurde vereinbart, dass beide Vertragsparteien eine Provision zahlen, darf deren Gesamtbetrag die genannte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Hat der Vermittler für dieselbe Immobilie mit zwei Auftraggebern einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, wurde jedoch vereinbart, dass nur eine Vertragspartei die Vermittlungsprovision zahlt, darf der Vermittler dieser Partei höchstens die Hälfte des in dieser Preisliste festgelegten maximalen Gesamtbetrags der Vermittlungsprovision berechnen, also höchstens 3% des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie bzw. des Wertes des Rechtsgeschäfts.

Miete und Pacht

Der maximale Gesamtbetrag der Vermittlungsprovisionen, den der Vermittler von allen Auftraggebern für dieselbe Immobilie erheben darf, beträgt 300% einer Monatsmiete bzw. Monatspacht.

Hat der Vermittler für dieselbe Immobilie mit zwei Auftraggebern Vermittlungsverträge abgeschlossen und wurde in diesen Verträgen vereinbart, dass beide Vertragsparteien eine Vermittlungsprovision zahlen, darf der Gesamtbetrag der von beiden Auftraggebern für dieselbe Immobilie erhobenen Vermittlungsprovision den in dieser Preisliste festgelegten maximalen Gesamtbetrag nicht überschreiten.

Hat der Vermittler für dieselbe Immobilie mit zwei Auftraggebern Vermittlungsverträge abgeschlossen, wurde jedoch vereinbart, dass nur eine Vertragspartei die Vermittlungsprovision zahlt, darf der Vermittler dieser Partei höchstens die Hälfte des in dieser Preisliste festgelegten maximalen Gesamtbetrags der Vermittlungsprovision berechnen, also höchstens 150% einer Monatsmiete bzw. Monatspacht.

III. IN DER VERMITTLUNGSPROVISION ENTHALTENE LEISTUNGEN

Die Vermittlungsprovision umfasst die regulären Vermittlungsleistungen, die Cromax Nekretnine während der Vorbereitung und Durchführung des Rechtsgeschäfts erbringt, insbesondere:

  • Suche nach einer potenziellen Vertragspartei und Herstellung des Kontakts zwischen dieser und dem Auftraggeber zum Zweck des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts;

  • Bewertung der Marktposition der Immobilie und Information des Auftraggebers über die Marktbedingungen und vergleichbare Preise;

  • Beschaffung und Prüfung der verfügbaren Unterlagen zur Immobilie sowie Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen der verfügbaren Daten;

  • Erstellung von Präsentationsmaterialien und professionelle Vorbereitung der Immobilie für den Markt mit ausführlicher Beschreibung, Fotos und Grundriss sowie Vereinbarung von Besichtigungsterminen;

  • Vermarktung der Immobilie über geeignete Marketingkanäle im In- und Ausland, soweit dies anwendbar ist;

  • Organisation und Durchführung von Immobilienbesichtigungen;

  • Kommunikation mit interessierten Käufern, Mietern oder anderen potenziellen Vertragsparteien;

  • Teilnahme an Verhandlungen mit dem Ziel, für den Auftraggeber akzeptable Bedingungen zu erreichen;

  • rechtzeitige Information des Auftraggebers über alle für den Abschluss des Rechtsgeschäfts wesentlichen Umstände, die dem Vermittler bekannt sind oder bekannt sein müssen;

  • Zusammenarbeit mit Anbietern rechtlicher Dienstleistungen, die den Kaufprozess von der Vorbereitung des Vorvertrags und des Kaufvertrags bis zur Eintragung des Eigentumsrechts sowie die Erstellung von Miet- bzw. Pachtverträgen begleiten;

  • Erstellung eines detaillierten Übergabeprotokolls mit den Vertragsparteien;

  • Veranlassung der Übertragung sämtlicher laufender Versorgungskosten auf den neuen Eigentümer bzw. neuen Mieter/Pächter;

  • Prüfung der Flächennutzung bzw. Zweckbestimmung des Grundstücks, wenn Baugrund oder ein anderes Grundstück Gegenstand der Vermittlung ist;

  • Information des Auftraggebers über Verpflichtungen, die sich aus den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergeben;

  • Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen und Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Vorschriften;

  • Handeln mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachmanns gemäß den Regeln des Berufsstandes.

IV. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Die Vermittlungsprovision bezieht sich auf die regulären Vermittlungsleistungen.

Kosten für zusätzliche Leistungen, die nicht zu den regulären Vermittlungstätigkeiten gehören, dürfen nur berechnet werden, wenn sie im Voraus gesondert mit dem Auftraggeber vereinbart wurden, wobei die Art der Leistung, die Höhe der Kosten und der Zahlungspflichtige festzulegen sind.

Alle zusätzlichen Leistungen, die nicht zu den regulären Tätigkeiten des Vermittlers gehören, werden gesondert vereinbart.

Auf Wunsch des Auftraggebers kann Cromax Nekretnine folgende Leistungen organisieren oder koordinieren:

  • Immobilienbewertungen;

  • Architektur- und Planungsleistungen;

  • Vermessungsleistungen;

  • Erstellung von Energieausweisen;

  • Home Staging und Innenraumgestaltung;

  • Finanz- und Steuerberatung;

  • Unterstützung bei der Beschaffung einer Finanzierung;

  • Immobilienverwaltung;

  • weitere fachliche Dienstleistungen entsprechend den Bedürfnissen des Auftraggebers.

Kosten für Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsgebühren, Steuern, Vermessungsleistungen, Architekten, Gutachter, Banken, Übersetzer und andere Fachpersonen sind nicht in der Vermittlungsprovision enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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